Seit Dezember 2023 gelten neue Angaben für Wein
Seit dem 8. Dezember 2023 gelten in der EU neue Kennzeichnungspflichten für Wein und aromatisierte Weinerzeugnisse. Grundlage ist die EU-Verordnung 2021/2117, die unter anderem eine Nährwertdeklaration und ein Zutatenverzeichnis für Wein vorsieht. Praktisch relevant wird das vor allem für Weine ab Jahrgang 2024, weil diese Angaben nun nicht mehr nur ein Thema für das Etikett sind, sondern auch für den Verkauf im Onlineshop.
Für viele Weingüter beginnt die Frage beim Flaschenetikett: Was muss drauf, was darf per QR-Code gelöst werden, und wie sieht das korrekt aus? Das ist verständlich. Das Etikett ist sichtbar, wird gedruckt und hängt direkt am Produkt. Der häufig übersehene Punkt liegt aber daneben: Wenn Wein online, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail direkt beim Endverbraucher bestellt werden kann, endet die Informationspflicht nicht an der Flasche.
Die Pflicht endet nicht am Etikett
Der entscheidende Satz für Weinshops lautet: Auch im Fernabsatz müssen die relevanten Informationen vor dem Kauf zugänglich sein. Das betrifft nicht nur klassische Onlineshops mit Warenkorb, sondern auch Preislisten, Kataloge oder Bestellformulare, wenn daraus unmittelbar bestellt werden kann. Wer also eine Preisliste verschickt, aus der Kunden per Mail oder Telefon bestellen, sollte die Angaben dort ebenfalls mitdenken.
Für den Shop bedeutet das: Es reicht nicht, wenn die Flasche im Lager korrekt etikettiert ist. Der Kunde sieht dieses Etikett beim Onlinekauf nicht. Er muss die Informationen dort bekommen, wo er seine Kaufentscheidung trifft.
Das ist kein Detail für Juristen. Es ist eine praktische Anforderung an Produktdaten. Ein Weinshop braucht nicht nur Preis, Jahrgang, Rebsorte und Lieferstatus, sondern auch die Angaben, die durch die neue Kennzeichnungspflicht relevant werden.
Was konkret im Shop stehen muss
Im Shop müssen je Wein die Zutatenliste und die Nährwertangaben zugänglich sein. Beim physischen Etikett darf die vollständige Nährwertdeklaration elektronisch bereitgestellt werden, etwa über ein E-Label mit QR-Code. Der Brennwert muss aber direkt auf dem Etikett stehen. Auch Allergene wie Sulfite bleiben ein Thema für die unmittelbare Kennzeichnung.
Für die Shop-Praxis heißt das: Auf der Produktdetailseite sollte klar erkennbar sein, welche Zutaten und Nährwerte zu genau diesem Wein gehören. Ob diese Angaben vollständig ausgeschrieben werden oder über eine sauber eingebundene E-Label-Lösung erreichbar sind, ist eine technische und organisatorische Entscheidung. Wichtig ist, dass der Kunde nicht suchen, raten oder erst nach dem Kauf an die Information kommen muss.
Eine sinnvolle Produktseite enthält deshalb nicht nur die üblichen Weinangaben, sondern auch einen eigenen Bereich für Pflichtinformationen. Dort können zum Beispiel Brennwert, Link zum E-Label, Zutatenverzeichnis und Hinweise auf Allergene sauber strukturiert werden. Entscheidend ist die Zuordnung: Die Angaben müssen zum konkreten Wein passen, nicht nur allgemein zum Sortiment.
Genau hier entstehen in der Praxis viele Fehler. Ein zentraler Hinweis wie „Unsere Weine können Sulfite enthalten“ ersetzt keine saubere Produktinformation. Ebenso wenig hilft eine allgemeine Unterseite mit Nährwerten, wenn nicht eindeutig ist, welcher Datensatz zu welcher Flasche gehört.
Das E-Label darf kein Marketingkanal sein
Das E-Label ist für viele Weingüter die naheliegende Lösung, weil nicht alle Informationen direkt auf das Etikett gedruckt werden müssen. Ein QR-Code kann auf eine digitale Seite führen, auf der Zutatenverzeichnis und vollständige Nährwertangaben bereitstehen. Diese Lösung ist aber nur dann sauber, wenn sie neutral bleibt.
Die Zielseite des E-Labels darf keine Marketinginhalte tragen. Sie ist nicht der Ort für Empfehlungen, Rabattaktionen, Newsletter-Anmeldungen oder Tracking-Pixel. Ebenso dürfen beim Aufruf keine Nutzerdaten erhoben oder nachverfolgt werden. Das ist ein zentraler technischer Punkt, der bei selbstgebauten Lösungen schnell übersehen wird.
Viele normale Webseiten arbeiten mit Analyse-Tools, Cookies, eingebetteten Skripten oder Marketing-Tags. Für eine E-Label-Zielseite ist genau das problematisch. Wer das E-Label im eigenen System abbildet, sollte deshalb sicherstellen, dass diese Seiten technisch anders behandelt werden als normale Marketingseiten.
Praktisch bedeutet das: keine Webanalyse auf der E-Label-Seite, keine Retargeting-Skripte, keine werblichen Module, keine Ablenkung. Die Seite muss die Pflichtinformationen liefern. Mehr nicht.
Ein Punkt überrascht in der Praxis regelmäßig: Die E-Label-Seite darf auch nicht in den eigenen Onlineshop verlinken. Der naheliegende Reflex — schon mal einen Knopf „Diesen Wein bestellen“ daneben setzen — fällt unter die verbotenen werblichen Elemente.
Umgekehrt gilt das nicht: Aus dem Shop heraus auf das E-Label zu verweisen, ist zulässig und genau so gedacht. Die Richtung ist entscheidend. Wer beides verwechselt, baut entweder eine unzulässige Seite oder verzichtet unnötig auf eine sinnvolle Verknüpfung.
Die Angaben müssen je Wein gepflegt werden
Der größte Aufwand liegt nicht im einmaligen Einbau eines QR-Codes oder eines Shopfeldes. Der eigentliche Aufwand liegt in der laufenden Pflege je Wein.
Jahrgänge wechseln. Cuvées ändern sich. Restzucker, Alkohol, Brennwert und verwendete Zutaten können sich unterscheiden. Auch wenn sich ein Produkt im Shop ähnlich liest wie im Vorjahr, können die Pflichtangaben anders sein. Deshalb ist die sauberste Lösung kein zentraler Textbaustein, sondern eine strukturierte Produktpflege.
Für einen Weinshop heißt das: Jeder Wein braucht eigene Felder oder eine eigene Zuordnung für Zutaten, Nährwerte und E-Label. Diese Daten sollten nicht irgendwo im Fließtext verschwinden, sondern als feste Produktinformationen gepflegt werden. So lassen sie sich auf der Produktseite ausspielen, in Preislisten übernehmen und bei Bedarf aktualisieren.
Das ist besonders wichtig, wenn ein Weingut mehrere Verkaufskanäle nutzt. Der gleiche Datensatz kann dann im Shop, in einer digitalen Preisliste und in internen Abläufen verwendet werden. Das reduziert Fehler und verhindert, dass Shop, PDF und Etikett unterschiedliche Informationen zeigen.
Aus technischer Sicht ist das kein riesiges Projekt, wenn der Shop sauber aufgebaut ist. Es braucht aber eine klare Datenstruktur. Wer erst im Nachhinein merkt, dass jedes Produkt nur ein großes Beschreibungsfeld hat, muss die Pflichtangaben mühsam in Texten suchen und pflegen. Besser ist ein System, das die Angaben pro Wein getrennt speichert und dort ausgibt, wo sie gebraucht werden.
Was das für Weingüter praktisch bedeutet
Für Winzer ist die Verordnung kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass, den eigenen Shop nüchtern zu prüfen. Sind Zutaten und Nährwerte je Wein erreichbar? Ist klar, welcher QR-Code zu welchem Produkt gehört? Funktioniert die E-Label-Seite ohne Tracking und ohne Marketinginhalte? Sind Preislisten und Bestellwege berücksichtigt, wenn darüber direkt verkauft wird?
Wer diese Fragen sauber beantwortet, löst nicht nur ein rechtliches Thema. Er schafft auch bessere Produktdaten. Und bessere Produktdaten helfen nicht nur bei der Pflichtinformation, sondern auch bei Pflege, Aktualisierung und langfristiger Shop-Qualität.
Genau an dieser Stelle wird die Arbeit an einem Weinshop praktisch. Es geht nicht darum, eine weitere Textfläche in WordPress oder WooCommerce zu füllen. Es geht darum, Wein, Jahrgang, Etikett, E-Label und Shopdaten sauber miteinander zu verbinden.
Für Weingüter, die ihren Shop ohnehin prüfen oder neu strukturieren wollen, ist das ein guter Zeitpunkt, den Prozess einmal richtig aufzusetzen. Wie CLOUDROCKER solche Projekte für Weingüter denkt, steht hier: Websites und Shops für Weingüter
Quellen
- New rules for wine labelling enter into application, Europäische Kommission, zuletzt geprüft am 30.09.2026, https://agriculture.ec.europa.eu/media/news/new-rules-wine-labelling-enter-application-2023-12-07_en
- Commission Notice – Questions and answers on the implementation of new EU wine labelling provisions, Europäische Kommission / EUR-Lex, zuletzt geprüft am 30.09.2026, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52023XC01190
- Nährwerte und Zutaten neu auf Weinetiketten, Deutsches Weininstitut, zuletzt geprüft am 30.09.2026, https://www.deutscheweine.de/news-medien/meldungen/meldung/805/n%C3%A4hrwerte-und-zutaten-neu-auf-weinetiketten
- Merkblatt Weinetikettierung – Nährwerte/Zutaten, Chemische und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württemberg, zuletzt geprüft am 30.09.2026, https://www.untersuchungsaemter-bw.de/cloud/portal/Merkblatt_Weinetikettierung%20N%C3%A4hrwerte%20Zutaten_Maerz25.pdf
- Weinverkauf: Pflicht zur Nährwert- und Zutaten-Angabe, IT-Recht Kanzlei, zuletzt geprüft am 30.09.2026, https://www.it-recht-kanzlei.de/weinverkauf-gesetzliche-neuerungen-2023-zutatenverzeichnis-naehrwertangaben.html
Der Text ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel sollten Weingüter die zuständige Landwirtschaftskammer, die zuständige Kontrollbehörde oder einen Fachanwalt fragen, wie die Vorgaben im konkreten Fall umzusetzen sind.
