Rechtssicher, ohne Panikmache.
BFSG-konforme Websites und DSGVO-sichere Umsetzung.
DSGVO, BFSG, Widerrufsbutton — wir sagen euch erst, ob ihr überhaupt betroffen seid. Und dann, was konkret zu tun ist.
Seid ihr überhaupt betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um. Betroffen sind Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft: E-Commerce, Banking, Telekommunikation, E-Books, Personenbeförderung.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Reine B2B-Angebote fallen nicht unter das Gesetz. Die Ausnahme gilt aber nicht für Produkte — wer Geräte herstellt oder vertreibt, die unter das BFSG fallen, bleibt verpflichtet.
Uns ist aufgefallen, dass im Netz behauptet wird, die Kleinstunternehmen-Ausnahme laufe Ende 2026 aus. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Weder die Bundesfachstelle Barrierefreiheit noch die Industrie- und Handelskammern kennen eine solche Frist. Wenn euch jemand mit dieser Behauptung ein Angebot verkaufen will: nachfragen.
| In Kraft seit | 28. Juni 2025 |
| Grundlage | EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) |
| Technischer Maßstab | EN 301 549, verweist auf WCAG 2.1/2.2, Level AA |
| Übergangsfrist | keine — für Websites und Shops sofort geltend |
| Bußgeld | bis zu 100.000 € |
| Aufsicht | Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF), Magdeburg |
| Kostenlose Beratung | Bundesfachstelle Barrierefreiheit berät Kleinstunternehmen kostenlos |

Was Barrierefreiheit technisch bedeutet.
Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf die WCAG in Level AA verweist. Vier Grundprinzipien:
- Wahrnehmbar — ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos
- Bedienbar — vollständig per Tastatur nutzbar, keine Zeitfallen, klare Fokus-Markierung
- Verständlich — logische Struktur, konsistente Navigation, verständliche Fehlermeldungen
- Robust — sauberes HTML, korrekte ARIA-Rollen, funktioniert mit Screenreadern
Diese Maßnahmen verbessern die Seite für alle Nutzer und wirken sich positiv auf die Suchmaschinen-Sichtbarkeit aus. Barrierefreiheit ist kein Papierkram, sondern handwerkliche Qualität.
DSGVO in der Praxis.
Was bei Websites regelmäßig schiefgeht:
- Google Fonts lokal einbinden statt vom Google-Server laden
- Consent-Banner, das echte Wahlfreiheit bietet und nicht vorab trackt
- Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Dienstleistern
- Datenschutzerklärung, die zur tatsächlich eingesetzten Technik passt
- Kontaktformulare mit Verschlüsselung und Löschkonzept
- Server- und Backup-Standort in der EU
Das schreiben wir nicht aus dem Bauch: Für die rechtliche Seite arbeiten wir mit eRecht24 und einem spezialisierten Anwalt zusammen. Wer das ist, steht bei den Partnerschaften.
Der Widerrufsbutton.
Seit dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops einen Widerrufsbutton bereitstellen — einen klar erkennbaren, direkt zugänglichen Button zum Widerruf eines Vertrags. Das betrifft dieselbe Zielgruppe wie BFSG und DSGVO. Wir setzen das im Rahmen des Audits gleich mit um.