StudioWebdesignDSGVO & Barrierefreiheit
[ 05 · WEBDESIGN ] // DSGVO & BARRIEREFREIHEIT

Rechtssicher, ohne Panikmache.

BFSG-konforme Websites und DSGVO-sichere Umsetzung.

DSGVO, BFSG, Widerrufsbutton — wir sagen euch erst, ob ihr überhaupt betroffen seid. Und dann, was konkret zu tun ist.

// TIMELINE
2–3 Wochen
// LIEFERUMFANG
Audit + Umsetzung + Doku
// MASSSTAB
WCAG 2.2 · AA
// EINORDNUNG01

Seid ihr überhaupt betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um. Betroffen sind Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft: E-Commerce, Banking, Telekommunikation, E-Books, Personenbeförderung.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Reine B2B-Angebote fallen nicht unter das Gesetz. Die Ausnahme gilt aber nicht für Produkte — wer Geräte herstellt oder vertreibt, die unter das BFSG fallen, bleibt verpflichtet.

// KLARSTELLUNG

Uns ist aufgefallen, dass im Netz behauptet wird, die Kleinstunternehmen-Ausnahme laufe Ende 2026 aus. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Weder die Bundesfachstelle Barrierefreiheit noch die Industrie- und Handelskammern kennen eine solche Frist. Wenn euch jemand mit dieser Behauptung ein Angebot verkaufen will: nachfragen.

In Kraft seit28. Juni 2025
GrundlageEU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act)
Technischer MaßstabEN 301 549, verweist auf WCAG 2.1/2.2, Level AA
Übergangsfristkeine — für Websites und Shops sofort geltend
Bußgeldbis zu 100.000 €
AufsichtMarktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF), Magdeburg
Kostenlose BeratungBundesfachstelle Barrierefreiheit berät Kleinstunternehmen kostenlos
Eine Frau im Anzug arbeitet an einem Notebook, daneben ein groß eingeblendeter Richterhammer vor einem Netz aus Symbolen
// TECHNIK02

Was Barrierefreiheit technisch bedeutet.

Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf die WCAG in Level AA verweist. Vier Grundprinzipien:

  • Wahrnehmbar — ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos
  • Bedienbar — vollständig per Tastatur nutzbar, keine Zeitfallen, klare Fokus-Markierung
  • Verständlich — logische Struktur, konsistente Navigation, verständliche Fehlermeldungen
  • Robust — sauberes HTML, korrekte ARIA-Rollen, funktioniert mit Screenreadern

Diese Maßnahmen verbessern die Seite für alle Nutzer und wirken sich positiv auf die Suchmaschinen-Sichtbarkeit aus. Barrierefreiheit ist kein Papierkram, sondern handwerkliche Qualität.

// DSGVO03

DSGVO in der Praxis.

Was bei Websites regelmäßig schiefgeht:

  • Google Fonts lokal einbinden statt vom Google-Server laden
  • Consent-Banner, das echte Wahlfreiheit bietet und nicht vorab trackt
  • Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Dienstleistern
  • Datenschutzerklärung, die zur tatsächlich eingesetzten Technik passt
  • Kontaktformulare mit Verschlüsselung und Löschkonzept
  • Server- und Backup-Standort in der EU

Das schreiben wir nicht aus dem Bauch: Für die rechtliche Seite arbeiten wir mit eRecht24 und einem spezialisierten Anwalt zusammen. Wer das ist, steht bei den Partnerschaften.

// NEU · JUNI 202604

Der Widerrufsbutton.

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops einen Widerrufsbutton bereitstellen — einen klar erkennbaren, direkt zugänglichen Button zum Widerruf eines Vertrags. Das betrifft dieselbe Zielgruppe wie BFSG und DSGVO. Wir setzen das im Rahmen des Audits gleich mit um.

// LIEFERUMFANG05

Was ihr bekommt.

+Audit gegen BFSG- & DSGVO-Anforderungen
+Klare Einschätzung: betroffen oder nicht
+Umsetzung der notwendigen Anpassungen
+Barrierefreiheitserklärung, wo erforderlich
+Dokumentation für den Prüfungsfall
+Nachkontrolle nach der Umsetzung

Was uns oft gefragt wird.

Nur, wenn eure Seite unter die erfassten Dienstleistungen fällt (z. B. E-Commerce, Banking, Telekommunikation) oder ein erfasstes Produkt vertreibt. Eine reine Unternehmens-Infoseite ohne diese Angebote fällt in der Regel nicht darunter. Wir prüfen das im Audit konkret.
Bei einer Dienstleistung greift hier die Kleinstunternehmen-Ausnahme (unter 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme) — beide Bedingungen erfüllt, damit wärt ihr ausgenommen. Bei einem Produkt gilt die Ausnahme nicht.
Nein. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage — weder von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit noch von den IHKs bestätigt. Diese Behauptung kursiert im Netz, ist aber falsch.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) kann Bußgelder bis zu 100.000 € verhängen. In der Praxis erfolgt meist zunächst eine Aufforderung zur Nachbesserung.
Der Audit dauert wenige Tage, die Umsetzung je nach Umfang 2–3 Wochen. Kleinere Anpassungen (Kontraste, Alt-Texte, Formulare) sind oft schneller erledigt als gedacht.
Ja, wo sie erforderlich ist, erstellen wir sie als Teil des Pakets.

Erst prüfen. Dann entscheiden.

Noch Fragen? Wir antworten.

Gespräch starten →info@cloudrocker.de